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Rechtliches · Teilnahme vor Ort

Geschäftsbedingungen für den Visibility Day

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung und Teilnahme am LinkedIn Visibility Day. Sie legen die Leistungen, die Zahlungsbedingungen sowie die Regelungen bei Stornierung, Nichtteilnahme und einer Absage durch den Veranstalter fest.

AGB als PDF herunterladen

1Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter ist TD Global Sàrl, handelnd unter «Sichtbarkeitsdoktor», c/o FGRD Fiduciaire Genève SA, Boulevard Georges-Favon 3, 1204 Genf, Schweiz, vertreten durch Dr. Daniel Schwenger. UID: CHE-425.132.973. Kontakt: daniel@sichtbarkeitsdoktor.ch, +41 (0)78 862 11 04. Website: www.visibilityday.ch.

Diese Bedingungen gelten für die vom Veranstalter direkt angebotenen Visibility Days. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Buchungsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor. Bei Buchungen über einen externen Verkaufsanbieter gelten dessen vor Vertragsschluss mitgeteilte Bedingungen ergänzend; die Identität des jeweiligen Vertragspartners ergibt sich aus dem Bestellvorgang.

Der Visibility Day ist ein eigenständiges Angebot von TD Global Sàrl. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbindung, Partnerschaft, Beauftragung oder sonstige offizielle Assoziation mit LinkedIn Corporation oder deren verbundenen Unternehmen. Die Veranstaltung wird von LinkedIn Corporation weder veranstaltet noch gesponsert oder offiziell unterstützt. LinkedIn® ist eine eingetragene Marke von LinkedIn Corporation und ihren verbundenen Unternehmen. Die Nennung dient ausschliesslich der Beschreibung des Workshop-Themas.

2Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über den angebotenen Buchungsweg oder per E-Mail. Bei Direktbuchungen kommt der Vertrag durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande. Die Aufnahme in eine Warteliste ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar.

Diese Bedingungen werden vor der verbindlichen Buchung zur Verfügung gestellt. Mit der Buchung erklärt sich die teilnehmende Person mit ihnen einverstanden. Erfolgt der Vertragsschluss vereinbarungsgemäss erst durch Zahlung, setzt die Annahme durch Zahlung voraus, dass diese Bedingungen zuvor zugänglich gemacht wurden.

3Durchführung und Leistungen

Der Visibility Day findet als Präsenzveranstaltung am gebuchten Veranstaltungsort statt. Datum, Uhrzeit, Sprache, Veranstaltungsort und Leistungsumfang ergeben sich aus dem bei Buchung gültigen Angebot und der Buchungsbestätigung. Ein Anspruch auf eine parallele Online-Teilnahme besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Zum regulären Angebot gehören ein Tagesworkshop zur LinkedIn-Sichtbarkeit mit Arbeit am eigenen Profil, gemeinsam erstellten Social-Media-Texten, einem Fotoshooting mit 20 ausgewählten Social-Media-Fotos sowie einem Kurzvideo oder Teleprompter-Video. Abweichende Pakete werden ausdrücklich vereinbart. Der Zeitpunkt einer gegebenenfalls erforderlichen digitalen Nachlieferung wird vor der Buchung mitgeteilt oder individuell vereinbart.

Der Veranstalter darf die Reihenfolge, Methoden und Werkzeuge sachgerecht anpassen, sofern die zugesagten Leistungen und der Gesamtcharakter des Workshops erhalten bleiben. Wesentliche Änderungen von Termin, Ort oder Leistungsumfang fallen unter Ziffer 7.

4Preis und Zahlung

Es gilt der bei Buchung bestätigte Gesamtpreis einschliesslich einer allfällig geschuldeten und ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Early-Bird-, Founders- oder andere Sonderpreise gelten ausschliesslich zu den im Angebot genannten Voraussetzungen. Die Zahlung erfolgt in der bestätigten Währung und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn.

Anreise, Übernachtung und sonstige persönliche Auslagen sind nicht im Teilnahmebeitrag enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind. Dasselbe gilt für kostenpflichtige Software, Abonnements und Werbebudgets.

5Stornierung durch Teilnehmende

Ein Ticketkauf ist verbindlich. Sagt die teilnehmende Person aus eigenen Gründen ab oder erscheint sie nicht, besteht vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte kein gesetzlicher Anspruch auf Stornierung, Rückerstattung oder Umbuchung auf ein Ausweichdatum. Unabhängig davon gewährt der Veranstalter die nachfolgende vertragliche Rückerstattungsmöglichkeit.

Bei einer Stornierung bis einschliesslich 30 Kalendertage vor dem gebuchten Veranstaltungstag werden 80 % des vereinbarten Teilnahmebeitrags zurückerstattet. 20 % werden zur Abdeckung des Planungsaufwands einbehalten. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen beträgt die Rückerstattung 0 %. Noch offene Zahlungsverpflichtungen bleiben im jeweils nicht erstattungsfähigen Umfang bestehen. Massgeblich ist der Eingang der Stornierung per E-Mail an daniel@sichtbarkeitsdoktor.ch. Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Stornierung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Eine Übertragung des Tickets auf eine andere geeignete Person ist nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Veranstalters in Textform möglich. Die Ersatzperson ist vor Veranstaltungsbeginn zu benennen und muss die Geschäftsbedingungen akzeptieren. Eine eigenmächtige Weitergabe oder ein Weiterverkauf ohne Zustimmung ist nicht zulässig. Eine genehmigte Übertragung begründet keinen zusätzlichen Rückerstattungsanspruch.

6Nichtteilnahme und Ersatzleistung

Kann eine Person nicht teilnehmen, insbesondere wegen durch ärztliches Attest nachgewiesener Krankheit oder einer vor Veranstaltungsbeginn kommunizierten dringenden persönlichen Verhinderung, bemüht sich der Veranstalter um das Angebot eines Ersatztermins oder einer angemessenen Ersatzleistung. Das Attest muss lediglich die Teilnahmeunfähigkeit und den betroffenen Zeitraum bestätigen; eine Diagnose ist nicht erforderlich. Dieses Entgegenkommen erfolgt auf Kulanzbasis und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Umbuchung oder ein bestimmtes Ersatzangebot.

Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme bei einem bestimmten Ersatztermin. Eine angebotene und vereinbarte angemessene Ersatzleistung muss innerhalb von vier Monaten ab Zugang des Angebots wahrgenommen werden. Das Angebot muss hierfür tatsächlich nutzbare Termine innerhalb dieser Frist enthalten. Die Einzelheiten werden in Textform abgestimmt; beispielsweise kommen ein individuelles Coaching oder eine Foto-, Video- oder Profilberatung in Betracht. Verzögert der Veranstalter eine bereits vereinbarte Ersatzleistung, verlängert sich die Frist entsprechend. Bereits zurückerstattete Beträge werden nicht nochmals angerechnet.

Eine vorzeitige Abreise oder nur teilweise Teilnahme begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Eine angemessene Ersatzleistung für freiwillig oder unfreiwillig nicht in Anspruch genommene Teile ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen einer vom Veranstalter nicht oder mangelhaft erbrachten Leistung sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

7Verschiebung oder Absage durch den Veranstalter

Kann die Veranstaltung aus Krankheitsgründen oder aufgrund anderer Umstände nicht wie gebucht stattfinden, informiert der Veranstalter die angemeldeten Personen unverzüglich. Er bietet einen angemessenen Ersatztermin oder eine dem bereits bezahlten Teilnahmebeitrag entsprechende Gegenleistung an. Eine andere Gegenleistung als die gebuchte Präsenzveranstaltung wird mit der teilnehmenden Person vereinbart.

Der Teilnahmebeitrag wird auf die vereinbarte Ersatzlösung vollständig angerechnet. Kann innerhalb angemessener Frist keine zumutbare Ersatzlösung vereinbart oder erbracht werden, wird der Betrag für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Kosten für Fahrkarten, Flüge, Übernachtungen oder sonstige Anreise- und Aufenthaltskosten können bei einer Absage oder Verschiebung nicht erstattet werden. Dieser Ausschluss gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftung des Veranstalters.

8Mitwirkung und Verhalten vor Ort

Die vollständige Erbringung der vereinbarten Leistungen setzt eine pünktliche, verbindliche, aktive und kooperative Mitwirkung der Teilnehmenden voraus. Dazu gehören rechtzeitiges Erscheinen, die erforderliche Vorbereitung, die Bereitstellung notwendiger Inhalte und Zugänge sowie die Teilnahme an den vereinbarten Arbeits- und Aufnahmephasen. Soweit Leistungen ausschliesslich wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung nicht erbracht werden können, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung oder anteilige Rückerstattung; zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Die Verantwortung des Veranstalters für die ordnungsgemässe Erbringung seiner Leistungen bleibt unberührt.

Die teilnehmende Person bringt die vorab mitgeteilte Ausstattung, insbesondere einen geeigneten Laptop und die erforderlichen eigenen Zugänge, mit. Sie schützt ihre Zugangsdaten und nimmt erforderliche Freigaben oder Änderungen an eigenen Konten selbst vor. Persönliche Passwörter sind nicht an den Veranstalter weiterzugeben.

Alle Teilnehmenden wirken respektvoll mit, beachten die Hausordnung und behandeln nicht öffentliche persönliche oder geschäftliche Informationen anderer Teilnehmender vertraulich. Rechtswidrige, diskriminierende oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte sind unzulässig. Bei erheblichen Störungen kann der Veranstalter nach angemessener Abmahnung die weitere Teilnahme untersagen; bei schweren Verstössen ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Finanzielle Folgen richten sich nach den Umständen und den gesetzlichen Bestimmungen.

9Unterlagen sowie Foto und Videorechte

Die Rechte an Schulungsunterlagen, Vorlagen und Methoden verbleiben beim Veranstalter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Teilnehmende dürfen die bereitgestellten Materialien für eigene persönliche und geschäftliche Zwecke nutzen. Die Weitergabe, Veröffentlichung oder der Weiterverkauf der Schulungsunterlagen als eigenes Produkt bedarf der vorherigen Zustimmung.

Urheberrecht: Das Urheberrecht an den von Daniel Schwenger erstellten Fotografien verbleibt vollumfänglich bei Daniel Schwenger, Sichtbarkeitsdoktor, TD Global Sàrl. Mit der Lieferung der Bilddateien werden die nachfolgenden Nutzungsrechte eingeräumt; eine Übertragung des Urheberrechts erfolgt nicht.

Nutzungsrecht: Nach vollständiger Bezahlung erhalten Teilnehmende an den gelieferten Fotografien ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht für sämtliche eigenen privaten und geschäftlichen Zwecke, online und gedruckt. Dies umfasst insbesondere Websites, Social Media, Werbung, PR und Printmedien. Die Weitergabe an beauftragte Dienstleister und Medien zur Nutzung für diese eigenen Zwecke ist gestattet. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Namensnennung: Bei jeder Publikation, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist der Fotograf nach Möglichkeit wie folgt als Urheber zu nennen:

Daniel Schwenger, Sichtbarkeitsdoktor, oder Link zum LinkedIn-Profil @visibilitydoctor linkedin.com/company/visibilitydoctor

Der Bildnachweis kann unmittelbar am Bild, in der Bildunterschrift oder in einem klar zugeordneten Bildnachweis erfolgen. Ist ein anklickbarer Link technisch nicht möglich, genügt die Namensnennung ohne Verlinkung.

Für die gelieferten Texte und Videos erhalten Teilnehmende nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für ihre eigene Kommunikation und Werbung. Rohdateien und unbearbeitetes Aufnahme- oder Schnittmaterial sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.

Für die Durchführung des gebuchten Fotoshootings und Videodrehs werden die vereinbarten Aufnahmen erstellt und bearbeitet. Die Teilnehmenden erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial durch den Sichtbarkeits-Doktor, TD Global Sàrl, als Referenz verwendet werden kann, sofern sie diese Nutzung freiwillig und gesondert bestätigen. Die Freigabe umfasst die Darstellung auf den eigenen Websites und Social-Media-Kanälen sowie in Präsentationen und gedruckten Informationsmaterialien. Die Freigabe ist keine Teilnahmevoraussetzung; eine Ablehnung hat keine Nachteile für die gebuchten Leistungen.

Die Freigabe kann für die Zukunft per E-Mail an daniel@sichtbarkeitsdoktor.ch widerrufen werden. Nach Widerruf unterbleiben neue Veröffentlichungen. Andere Teilnehmende dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen oder erkennbar veröffentlicht werden.

10Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zur Buchungsabwicklung, Organisation, Kommunikation, Rechnungsstellung und Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ergänzende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Ausübung von Datenschutzrechten finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.visibilityday.ch/datenschutz.html. Eine Anmeldung zu Werbe-E-Mails ist kein notwendiger Bestandteil der Teilnahme.

Persönliche und geschäftliche Informationen, die während des Workshops als vertraulich erkennbar werden, sind auch nach der Veranstaltung vertraulich zu behandeln. Dies gilt für den Veranstalter und die Teilnehmenden gleichermassen.

11Leistungsziel und Haftung

Geschuldet sind die vereinbarten Workshop-Leistungen und Arbeitsergebnisse. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Zahl an Kontakten, Leads, Kunden oder Umsätzen wird nicht zugesichert. Die Umsetzung im eigenen Unternehmen und unternehmerische Entscheidungen bleiben in der Verantwortung der teilnehmenden Person.

Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für persönliche Gegenstände und externe Plattformen besteht keine darüber hinausgehende verschuldensunabhängige Haftung.

12Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen und Änderungen werden in Textform festgehalten; E-Mail genügt. Für jede Buchung gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bestehende Buchungen.

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Genf, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände und anwendbare zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen.

Stand: 6. November 2026